Eigengeschäfte von Führungskräften
Nach Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 sind Eigengeschäfte durch Führungskräfte und mit ihnen in enger Beziehung stehende Personen in Anteilen oder Schuldtiteln oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten der DSK Hyp AG und den Aufsichtsbehörden zu melden und zu veröffentlichen.
Es liegen keine meldepflichtigen Transaktionen vor.
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